Informationen auf der Verpackung

Änderungen bei Produktnamen, Verpackung und Qualitätsstandards

Die EU Richtlinie sieht weiterhin vor, dass nur noch Produkte mit dem Energielevel A als energiesparend bezeichnet werden dürfen. Die Verpackungen für energiesparende Produkte sollen zukünftig mit Hilfe von Piktogrammen ganz einfach über Wattage, Energielevel, Lichtfarbe, etc. informieren. Auch setzt die neue Richtlinie neue Mindestqualitätsanforderungen an Lampen fest – zum Nutzen der Verbraucher.

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Die Ökodesign-Anforderung an Haushaltslampen mit ungebündeltem Licht legt fest, dass die Verpackung energieverbrauchender Produkte ab September 2010 folgende Attribute ausweisen muss.

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Viel Licht mit wenig Energie zu erzeugen, ist unsere Maxime

Das EU Energie-Label (Energieverbrauchsetikett) gibt Auskunft über den Energieverbrauch eines Energie verbrauchenden Gerätes und erleichtert den Vergleich zwischen den einzelnen Geräten im Haushalt. Für eine einfache Bewertung und einen gute Vergleichbarkeit in punkto Energieverbrauch, werden Produkte in verschiedene Energieeffizienzklassen eingeteilt. Diese reichen von A bis G. Produkte der Klasse A weisen einen niedrigen Energieverbrauch auf.

Der Begriff „Energiesparlampe“ darf ab dem 01. Sept. 2010 nur noch für Energiesparlampen der Energieeffizientklasse A genutzt werden.

 

EU-Richtlinie Speziallampen

Das Europäische Parlament hat eine Richtlinie zum Ökodesign für Haushaltslampen mit ungerichtetem Licht veröffentlicht. Speziallampen, die insbesondere für Anwendungen wie Ampeln, Terrarium-Beleuchtungen und Haushaltsanwendungen konzipiert sind und dies deutlich auf der beiliegenden Produkt information angeben, unterliegen jedoch diesen Anforderungen zum Ökodesign nicht.

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