Der Lichtmarkt im Wandel
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Die EU setzte mit der Richtlinie 2005/32/EG den Rahmen für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung (Ökodesign) energiebetriebener Produkte (EuP) fest, die im November 2009 von der weiter gefassten Richtlinie 2009/125/EG (ErP) abgelöst wurde - jedoch ohne Auswirkungen auf die Durchführungsverordnungen (244/2009 für Haushaltsbeleuchtung, Entwurf 1 und 245/2009 Professionelle Beleuchtung).
Die Rahmenrichtlinie wird durch die sogenannten Umsetzungmaßnahmen aufgefüllt, die in der Form einer Verordnung konkrete Anforderungen an unterschiedliche Produktgruppen festlegen. Für den Lichtbereich gibt es bisher zwei Umsetzungsmaßnahmen (Haushalts- und Professionelle Beleuchtung).
Hintergrund zum Umweltschutz und zur EU-Richtlinie für Ökodesign
Hier finden Sie alles Wissenswerte zu den Klimaschutzzielen von Kyoto 1997, den Umsetzungsmaßnahmen der EU-Richtlinie und den OSRAM Beitrag zum Umweltschutz.
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Die Glühlampe verschwindet, ihre Lichtfarbe nicht
Die Verordnung Nr. 244/2009 für Haushaltsbeleuchtung regelt durch die Einführung bestimmter Energieeffizienzkriterien ab dem 01. September 2009 das schrittweise Ausphasen bestimmter Haushaltslampen (GLS, HAL, CFLi und LED-Lampen) mit ungebündeltem Licht. Weitere Informationen zu den Änderungen und zur Wahl der richtigen Lampen finden Sie hier.
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Effizienzanforderungen für Professionelle Beleuchtung
Die Verordnung Nr. 245/2009 für Professionelle Beleuchtung regelt ab dem 13. April 2010 das schrittweise Ausphasen bestimmter Leuchtstoff-, und Hochdruck-Entladungslampen, sowie von Vorschaltgeräten und Leuchten für bestimmte Lampen. Weitere Informationen zu den Änderungen und zur Auswahl der geeigneten Alternativen finden Sie hier.
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Fragen und Antworten
Wir beantworten die häufig gestellten Fragen zur EU-Richtlinie und zu alternativen Produkten.
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