Kennzeichen an Leuchten
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Als einheitliches Sicherheitszeichen mit einheitlichen Prüfbedingungen dient in Europa für Leuchten das ENEC-Zeichen (European Norms Electrical Certification). |
Auf der Grundlage des sog. LUM-Abkommens (Verwendung eines Konformitätszeichens für Leuchten, die den europäischen Normen entsprechen) von 1992, sowie der europäisch harmonisierten Norm DIN EN 60598, kann es derzeit von 22 europäischen Prüfstellen vergeben werden.
In Deutschland vergibt das akkreditierte VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut (PZI) in Offenbach das ENEC-Zeichen, kombiniert mit dem VDE-Zeichen und der Ident-Nr. 10.
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Das CE-Zeichen ist im Gegensatz zum ENEC-Zeichen kein Prüf- sondern ein Verwaltungskennzeichen, dessen Anbringung aber durch die neuen EU-Richtlinien gefordert wird. |
Es ist Bedingung für den Vertrieb innerhalb der europäischen Gemeinschaft und dient Herstellern sowie Importeuren als Bestätigung dafür, dass ihre Produkte den Anforderungen spezieller EU-Richtlinien bzw. deren verfolgten Schutzzielen entsprechen, im Speziellen:
- EU-Richtlinie zur elektomagnetischen Verträglichkeit, nach der Produkte, die in deren Anwendungsbereich fallen, seit 01.01.96 eine CE-Kennzeichnung haben müssen.
- EU-Niederspannungsrichtlinie, nach der Produkte, die in deren Anwendungsbereich fallen, seit 01.01.97 eine CE-Kennzeichnung haben müssen.


