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EU-Richtlinie für Ökodesign (ErP)

Verordnungen zur Durchführung der Ökodesign-Richtlinie ab 2013

Der Lichtmarkt wurde in den letzten Jahren durch zahlreiche europäische Verordnungen zur umweltgerechten Gestaltung von energieverbrauchsrelevanten Produkten (ErP) geprägt. Umfangreiche Veränderungen, wie das schrittweise Ausphasen von Glühlampen (EG 244/2009 und EG 859/2009) sowie neue Regulierungen bei Leuchtstoff- und Hochdruckentladungslampen (EG 245/2009 und EU 347/2010), haben Einfluss auf das Produktportfolio der Hersteller und letztlich auf die Auswahl für Kunden und Endverbraucher.

Ab dem 1. September 2013 treten erstmals Mindestanforderungen für Lampen mit gerichtetem Licht (80% des Lichtstroms in einem Lichtkegel mit einem Winkel von 120°)  und LED-Lampen (inklusive LED-Module) in Kraft (EG 1194/2012). Außerdem wird die Energieverbrauchskennzeichnung für elektrische Lampen ab 1. September 2013 neu geregelt und ausgeweitet. Für Leuchten wird sie ab 1. März 2014 neu eingeführt (EG 874/2012).

Was bedeutet das für Sie?

Die neuen Regulierungen betreffen konkret zwei Bereiche: Die Energieeffizienz und Qualität der Produkte selbst sowie die Kennzeichnungspflicht ihrer Verpackungen. Für Lampen bedeutet das eine Mindestanforderung an ihre Performance. Dies hat OSRAM als Anlass genommen, das eigene Portfolio zu überarbeiten und zu erweitern sowie adäquate, 100 % ErP-konforme Ersatzprodukte unterschiedlicher Technologien anzubieten. Die folgenden Grafiken geben einen Überblick über betroffene Produkte und deren Alternativen - unterteilt in Produkte für Endkonsumenten und professionelle Anwender.

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