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Von der Verordnung EG 245/2009 für professionelle Beleuchtung sind Lampentypen und Komponenten betroffen, die im Wesentlichen in der Straßen-, Büro,- und Industriebeleuchtung eingesetzt werden:
Für den Bereich Haushaltsbeleuchtung wurde mit der Verordnung EG 244/2009 ebenfalls ein schrittweises Ausphasen weniger effizienter Leuchtmittel vorgesehen.
Im Kyoto-Protokoll wurden 1997 eine Reihe von Maßnahmen zum sparsamen und nachhaltigen Umgang mit Ressourcen definiert. Hier finden Sie die wichtigsten Infos zur Richtlinie 2009/125/EG über die umweltgerechte Gestaltung von energieverbrauchsrelevanten Produkten (ErP).
Seit dem 01.Sept. 2009 gelten Kennzeichnungspflichten auf der Verpackung. Weiterhin sieht die EU-Richtlinie vor, dass nur noch Produkte der Energieeffizienzklasse A als energiesparend bezeichnet werden dürfen.
Speziallampen, die insbesondere für Anwendungen wie Ampeln, Terrarium-Beleuchtungen und für Hausgeräte konzipiert sind und dies deutlich auf der beiliegenden Produktinformation angeben, unterliegen den Anforderungen zum Ökodesign nicht.
Für die Bereiche Straßen-, Büro- und Industriebeleuchtung ist ab 2010 ein schrittweises Ausphasen weniger effizienter Leuchtmittel vorgesehen. Betroffene Produktgruppen dürfen nicht mehr auf den Markt der Europäischen Union gebracht werden .
Umweltschutz ist für OSRAM ein zentrales Anliegen. Daher bieten wir bereits heute ein umfangreiches Sortiment an energieeffizienten Produkten für den professionellen Einsatz - ohne Kompromisse bei der Lichtqualität. Aufgrund der großen Einsparungspotenziale lohnt sich ein Umstieg schon heute.
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