Fördergelder für Ihre Investition in klimafreundliche Beleuchtung
Ihre Investition in klimafreundliche Beleuchtung wird wieder unterstützt. Der Bund fördert ab Januar wieder effiziente Innen- und Außenbeleuchtung mit Förderquoten von bis zu 40%.
Ob und in welcher Höhe Ihr Beleuchtungsprojekt gefördert wird erfahren Sie in dem unten stehenden Video.
Gerne können Sie uns, bzw. Ihren zugeordneten Vertriebsmitarbeiter auch einfach direkt kontaktieren.
Allgemein:
01.07.2017 – 30.09.2017
01.01.2018 – 31.03.2018
01.07.2018 – 30.09.2018
Ausschlüsse:
- Prototypen, Eigenbauten, gebrauchte Anlagen
- Eigenleistungen, Planung/Ingenieur
- Laufende Ausgaben/Instandhaltung
- Retrofit-Lösungen: nicht nachhaltig
Fördermittelgeber:
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit und Bau
- Projektträger Jülich (PTJ)
Adresse für die Förderanträge:
Projektträger Jülich
Forschungszentrum Jülich GmbH
Geschäftsbereich Klima (KLI)
Zimmerstraße 26-27
10969 Berlin
ptj-ksi@fz-juelich.de
030 / 20 19 95 77
Keine Ausschreibung vor Bewilligungsbescheid!
- Vorhaben muss begonnen, durchgeführt und abgeschlossen werden. Der Maßnahmenbeginn ist in ersten neun Monaten nachzuweisen
- Sollte Projektgröße nicht ausreichen, besteht die Möglichkeit sich mit anderen Antragstellern zusammenzuschließen
- Finanzierung muss gesichert und Eigenmittel müssen bestätigt werden. (durch den Kämmerer)
- Keine Sorge: Bei fehlerhaften Anträgen kann nachgebessert werden
Außenbeleuchtung:
Förderberechtigt sind:
- Kommunen und 100% kommunale Verbände (Zusammenschlüsse)
- Kommunale Betriebe und Einrichtungen mit mind. 50,1% kommunaler Beteiligung
- Öffentliche, gemeinnützige, religionsgemeinschaftliche. Kitas, Schule, Jugendfreizeiteinrichtungen/deren Träger
- Gemeinnützige eingetragene Sportvereine
Gefördert wird:
- Einbau hocheffizienter LED-Beleuchtung inklusive intelligenter Steuerung
- Sanierung der Außen- und Straßenbeleuchtung
- Außenbeleuchtung im Bereich KSJSS mit erhöhter Förderung: Kindertagesstätten, Schulen, Jugendfreizeiteinr., Sportstätten, Schwimmhallen
KSJSS: Kindertagesstätten, Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen, Sportstätten
LED-Außen- und Straßenbeleuchtung:
- 20% Förderung > Reduzierung des Energieverbrauchs um 70%
- 25% Förderung > Reduzierung des Energieverbrauchs um 80% inkl. Lichtsteuerung
KSJSS Erweiterung:
- 30% Förderung für Reduzierung des Energie um 70%
Zweckbindungsfrist:
- 5 Jahre
Mindestbetrag Fördersumme:
- 5.000 €
Mindestbetrag Projektgröße:
- 25.000€ (bei 20% Förderung)
- 20.000€ (bei 25% Förderung)
- 16.667€ (bei 30% Förderung)
Fremdfinanzierung:
- Zulässig > mind. 15% Eigenkapital
Erhöhte Förderquoten:
- 70%Einsparung > bis zu 45%
- 80%Einsparung > bis zu 50%
- KSJSS: 70% Einsp. > bis zu 60%
KSJSS: Kindertagesstätten, Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen, Sportstätten
Innenbeleuchtung:
Förderberechtigt sind:
- Kommunen und 100% kommunale Verbände (Zusammenschlüsse)
- Kommunale Betriebe und Einrichtungen mit mind. 50,1% kommunaler Beteiligung
- Öffentliche, gemeinnützige, religionsgemeinschaftliche. Kitas, Schule, Jugendfreizeiteinrichtungen./deren Träger
- Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus
- Behinderteneinrichtungen
- Gemeinnützige eingetragene Sportvereine
Gefördert wird:
- Sanierung der Innen- und Hallenbeleuchtung
- Lichtmanagement
- Innenbeleuchtung im Bereich KSJSS
KSJSS: Kindertagesstätten, Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen, Sportstätten
LED Innen- und Hallenbeleuchtung:
- 30% Förderung > Reduzierung des Energieverbrauchs um 50% inkl. Lichtmanagement
KSJSS Erweiterung:
- KSJSS Erweiterung: 40% Förderung für Reduzierung des Energieverbrauchs um 50% inkl. Lichtmanagement
Zweckbindungsfrist:
- 5 Jahre
Mindestbetrag Fördersumme:
- 5.000 €
Mindestbetrag Projektgröße:
- 16.667€ (bei 30% Förderung)
- 12.500€ (bei 40% Förderung)
Fremdfinanzierung:
- Zulässig > mind. 15% Eigenkapital
Erhöhte Förderquoten:
- 50%Einsparung > bis zu 55%
- KSJSS: 50% Einsparung > bis zu 70%
KSJSS: Kindertagesstätten, Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen, Sportstätten