EU-Richtlinie
Allgemeine FAQ
- 01. Was ist 2005/32/EG (EuP)?
- 02. Was ist 2009/125/EG (ErP)?
- 03. Was regelt EG 244/2009?
- 04. Was regelt EG 859/2009?
- 05. Was regelt EG 245/2009?
- 06. Welche Folgen haben die neuen Verordnungen?
- 07. Welcher Zusammenhang besteht mit der CE-Kennzeichnung?
- 08. Was bedeutet „in Verkehr bringen“?
- 09. Welche Produktinformationen müssen wie veröffentlicht werden?
- 10. Welches Ziel verfolgt die EU mit der Umweltrichtlinie?
- 11. Welchen Ursprung haben die Energieeinsparungsbemühungen der EU?
EU-Verbot für Glühlampen - Die 10 wichtigsten Fragen...
- Heißt das, dass der Verbraucher ab 01. September 2009 überhaupt keine Glühlampen mehr kaufen darf/kann?
- Mir gefällt das kalte Licht der Energiesparlampen ((Kompaktleuchtstofflampen) nicht, was kann ich tun?
- Sind LED-Lampen schon eine Alternative?
- Was hat die Umwelt konkret davon?
- Was wird mit dieser EU-Richtlinie genau geregelt?
- Was ändert sich für den Verbraucher dadurch konkret?
- Wie finden Verbraucher denn jetzt die richtige Lampe?
- Wie rechnet sich die Anschaffung für den Verbraucher - energieeffiziente Lampen sind doch viel teurer?
- Wie sieht es mit Halogenlampen aus, sind die auch ab 01. September 2009 verboten?
- Wofür soll das gut sein?
01. Was ist 2005/32/EG (EuP)?
Frage
Was ist 2005/32/EG (EuP)?
Antwort
Die Richtlinie 2005/32/EG definiert den Rahmen für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung (Ecodesign) von energiebetriebenen Produkten (energy-using products – EuP). Die konkreten Anforderungen an die jeweiligen Produkte sind in den entsprechenden sogenannten Durchführungsmaßnahmen definiert. Für Lampen wurden bereits zwei solche Umsetzungsmaßnahmen als Verordnungen erlassen: EG 244/2009 (geändert durch EG 859/2009) und EG 245/2009 (geändert durch EG 347/2010).
02. Was ist 2009/125/EG (ErP)?
Frage
Was ist 2009/125/EG (ErP)?
Antwort
Die Richtlinie 2009/125/EG definiert den Rahmen für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung (Ecodesign) von energieverbrauchsrelevanten Produkten (energy-related products – ErP). Diese Richtlinie ist weiter gefasst als die Richtlinie 2005/32/EG (EuP) und löste diese im November 2009 ab, ohne dass sich dadurch etwas an den bereits erlassenen Durchführungsmaßnahmen geändert hätte.
03. Was regelt EG 244/2009?
Frage
Was regelt EG 244/2009?
Antwort
Die Verordnung EG 244/2009 (geändert durch EG 859/2009) ist die Durchführungsmaßnahme der Richtlinie 2005/32/EG für die Festlegung der Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Haushaltslampen mit ungebündeltem Licht, wobei der Begriff „Haushaltslampen“ lediglich als Oberbegriff für die nachfolgend aufgeführten Lampentypen dient und nicht die Einschränkung auf die Verwendung im privaten Sektor bedeutet. Von der Verordnung sind erfasst:
- Glühlampen
- Halogenglühlampen
- Kompaktleuchtstofflampen mit eingebautem Vorschaltgerät
- LED-Retrofit-Lampen mit eingebautem Vorschaltgerät
04. Was regelt EG 859/2009?
Frage
Was regelt EG 859/2009?
Antwort
Die Verordnung EG 859/2009 ändert die Verordnung EG 244/2009 hinsichtlich der Anforderungen an die UV-Strahlung von Haushaltslampen mit ungebündeltem Licht. Die in Tabelle 5 der Verordnung EG 244/2009 festgelegten Grenzwerte für UV-Strahlung standen im Widerspruch zu vorhandenen Grenzwerten in Normen und Richtlinien. Um eine einheitliche Regelung in der EU zu gewährleisten wurden die Werte in der Verordnung angepasst.
05. Was regelt EG 245/2009?
Frage
Was regelt EG 245/2009?
Antwort
Die Verordnung EG 245/2009 (geändert durch EG 347/2010) ist die Durchführungsmaßnahme der Richtlinie 2005/32/EG für die Festlegung der Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Produkten, die hauptsächlich in der Büro-, Industrie- und Straßenbeleuchtung eingesetzt werden. Die Verordnung gilt aber auch für betroffene Produkte, die privat genutzt werden. Von der Verordnung sind erfasst:
- Leuchtstofflampen ohne eingebautes Vorschaltgerät
- Hochdruckentladungslampen
- Vorschaltgeräte für Leuchtstofflampen und Hochdruckentladungslampen
- Leuchten für Leuchtstofflampen und Hochdruckentladungslampen
06. Welche Folgen haben die neuen Verordnungen?
Frage
Welche Folgen haben die neuen Verordnungen?
Antwort
Die Verordnung EG 244/2009 (geändert durch EG 859/2009) bewirkt die schrittweise Ausphasung von Produkten durch die Definition der maximalen Leistungsaufnahme für einen bestimmten Lichtstrom sowie über die Festlegung von Mindestanforderungen an Lebensdauer, Lichtstromverhalten über die Nutzungsdauer, Zahl der Schaltzyklen, Zündzeit, Anlaufverhalten, Ausfallrate, UV-Strahlung, Leistungsfaktor und Farbwiedergabe. Die technischen Daten für in der Verordnung definierte Produkte sind auf den Verpackungen sowie im Internet zu veröffentlichen.
Die Verordnung EG 245/2009 (geändert durch EG 347/2010) bewirkt die schrittweise Ausphasung von Produkten durch die Definition von Mindestanforderungen an die Lichtausbeute, den Lichtstromverhalten über die Nutzungsdauer und Überlebensfaktor bei Lampen sowie den Mindestwirkungsgrad und die daraus abgeleiteten Energieeffizienzklassen (EEI) bei Vorschaltgeräten mit einer stufenweise Verschärfung der Anforderungen. Die Anforderungen an Leuchten sind über die Anforderungen an die verbauten Komponenten definiert. Die technischen Daten der für in der Verordnung definierte Produkte sind im Internet und in anderer dem Hersteller zweckmäßig erscheinender Form zu veröffentlichen.
07. Welcher Zusammenhang besteht mit der CE-Kennzeichnung?
Frage
Welcher Zusammenhang besteht mit der CE-Kennzeichnung?
Antwort
Die Einhaltung der Anforderungen aus den Verordnungen EG 244/2009 (geändert durch EG 859/2009) und EG 245/2009 (geändert durch 347/2010) muss durch die CE-Kennzeichnung nachgewiesen werden. Ein Hersteller erklärt durch das CE-Zeichen künftig neben der Einhaltung von Sicherheitsnormen auch die Einhaltung der Grenzwerte und sonstigen Anforderungen der einschlägigen Durchführungsmaßnahmen (im Fall der EG 244/2009 z.B. auch die Einhaltung der Verpackungsanforderungen).
08. Was bedeutet „in Verkehr bringen“?
Frage
Was bedeutet „in Verkehr bringen“?
Antwort
Produkte, die den Anforderungen der Verordnungen EG 244/2009 (geändert durch EG 859/2009) und EG 245/2009 (geändert durch EG 347/2010) nicht genügen, dürfen ab den in den Verordnungen festgelegten Terminen in der EU nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Produkte, die vor dem für sie relevanten Stichtag in der EU in den Verkehr gebracht wurden, dürfen weiterhin in der EU gehandelt oder verbraucht werden. Weiterhin möglich ist die Produktion betroffener Produkte für den Export außerhalb der EU.
09. Welche Produktinformationen müssen wie veröffentlicht werden?
Frage
Welche Produktinformationen müssen wie veröffentlicht werden?
Antwort
Die Verordnung EG 244/2009 (geändert durch EG 859/2009) definiert bestimmte Produkte, für die gemäß Anhang II Absatz 3 nachfolgende Produktinformationen auf den Verpackungen und im Internet veröffentlicht werden müssen. Diese Veröffentlichungspflicht gilt auch für Leuchtenverpackungen, die die in Verordnung EG 244/2009 definierten Produkte enthalten:
Verpackung:
- Nennleistung
- Nennlichtstrom (in einer Schrift, mindestens doppelt so groß Nennleistung)
- Nennlebensdauer
- Zahl der Schaltzyklen bis zum vorzeitigen Ausfall;
- Farbtemperatur (auch als Zahlenwert in Kelvin angegeben)
- Anlaufzeit bis zur Erreichung von 60 % des vollen Lichtstroms
- Lichtstromsteuerung (Dimmbarkeit) bzw. Einschränkung der Steuerung
- Hinweis, wenn die Lampe für einen Betrieb unter anderen als den Normbedingungen optimiert ist (z.B. Umgebungstemperatur Ta ≠ 25°C)
- Abmessungen (Länge und Durchmesser) in Millimetern;
- bei Referenzierung auf Glühlampen: Einhaltung der vorgeschriebenen Lumen-Äquivalenzwerte
- falls die Lampe Quecksilber enthält:
- Quecksilbergehalt der Lampe in der Form X,X mg
- Internetseite, auf der bei versehentlichem Bruch der Lampe Hinweise zum Beseitigen der Scherben abgerufen werden können
Internet:
- oben genannte Informationen +
- Bemessungswert der Leistung (tatsächlich gemessener Wert)
- Bemessungswert des Lichtstroms (tatsächlich gemessener Wert)
- Bemessungswert der Lebensdauer
- Elektrischer Leistungsfaktor der Lampe
- Lampenlichtstromerhalt am Ende der Lebensdauer
- Zündzeit in X,X s
- Farbwiedergabe Ra
- falls die Lampe Quecksilber enthält:
- Hinweis zum Beseitigen der Scherben bei versehentlichem Bruch
- Empfehlungen für die Entsorgung
- Hinweis zum Beseitigen der Scherben bei versehentlichem Bruch
Für die von der Verordnung EG 245/2009 (geändert durch EG 347/2010) betroffenen Produkte müssen gemäß Anhang III nachfolgende Produktinformationen im Internet und in anderer zweckmäßig erscheinender Form veröffentlicht werden:
Lampen - Anhang III Absatz 1.3
- Nennleistung
- Bemessungswert der Leistung (tatsächlich gemessener Wert)
- Nennlichtstrom
- Bemessungswert des Lichtstroms (tatsächlich gemessener Wert)
- Bemessungswert des Lampenwirkungsgrades
- Bemessungswert des Lichtstromerhalts bei 2 000 h, 4 000 h, 6 000 h, 8 000 h, 12 000 h, 16 000 h und 20 000 h (neue Lampen nur bis 8 000 h)
- Bemessungswert des Überlebensfaktors bei 2 000 h, 4 000 h, 6 000 h, 8 000 h, 12 000 h, 16 000 h und 20 000 h (neue Lampen nur bis 8 000 h)
- Quecksilbergehalt der Lampen in X,X mg;
- Farbwiedergabeindex (Ra) der Lampe;
- Farbtemperatur der Lampe;
- Umgebungstemperatur des maximalen Lichtstroms
Vorschaltgeräte (Internet und in deutlich sichtbarer und dauerhafter Form auf dem Gerät selbst) - Anhang III Absatz 2.2
- Energieeffizienzklasse (EEI) für Vorschaltgeräte für Leuchtstofflampen ab 2010
- Wirkungsgrad für Vorschaltgeräte für Hochdruck-Entladungslampen ab 2012
Leuchten - Anhang III Absatz 3.2
- Energieeffizienzklasse (EEI) bzw. Wirkungsgrad des Vorschaltgeräts falls die Leuchte ein Vorschaltgerät enthält
- Lichtausbeute (lm/W) der Lampe falls die Leuchte eine Lampe enthält
- Kompatibles Vorschaltgerät falls die Leuchte kein Vorschaltgerät enthält
- Kompatible Lampe (ILCOS-Code) falls die Leuchte keine Lampe enthält
- Wartungshinweise zum Lichtstromerhalt über die gesamte Lebensdauer
- Anweisungen zum Zerlegen
10. Welches Ziel verfolgt die EU mit der Umweltrichtlinie?
Frage
Welches Ziel verfolgt die EU mit der Umweltrichtlinie?
Antwort
Mit der Richtlinie 2005/32/EG, abgelöst durch 2009/125/EG, möchte die EU die Umweltauswirkung energieverbrauchsrelevanter Produkte begrenzen. Die Nachfrage nach Elektrizität ist die am schnellsten wachsende Kategorie des Endenergieverbrauchs. Die Verbesserung der Energieeffizienz leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Energieversorgung. Weiterhin wird aufgrund des direkten Zusammenhangs zwischen Energieverbrauch und Treibhausgasemissionen bis zur Umsetzung eines umfassenden Ansatzes die Steigerung der Energieeffizienz als vorrangiges umweltpolitisches Ziel zur Begrenzung der Emissionen angesehen. Ohne die Anforderungen aus den Verordnungen EG 244/2009 und EG 245/2009 würden sich die CO2-Emissionen der dort erfassten Produkte auf 158 Mt steigern. Durch die Verordnungen soll erreicht werden, dass der Energieverbrauch gemäß dem Gemeinschaftsziel der EU bis 2020 um 20% reduziert wird, was einem Jahresverbrauch von 77 TWh Strom oder 30,8 Mt CO2 entspricht.
11. Welchen Ursprung haben die Energieeinsparungsbemühungen der EU?
Frage
Welchen Ursprung haben die Energieeinsparungsbemühungen der EU?
Antwort
Im Rahmen der Ziele des Kyoto Protokolls von 1997 definierte die EU eine Reihe von Maßnahmen zum sparsamen und nachhaltigen Umgang mit Ressourcen. Nach dem KVG-Verbot über die Richtlinie 2000/55/EG (abgelöst durch 2005/32/EG), der Reduzierung gefährlicher Inhaltstoffe im Rahmen der Richtlinie 2002/95/EG (RoHS) und der Richtlinie zur Entsorgung von elektronischen Altgeräten 2002/96/EG (WEEE), setzte die EU mit der EuP-Richtlinie 2005/32/EG (abgelöst durch 2009/125/EG) den Rahmen für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung (Ecodesign) energiebetriebener Produkte (heute: energieverbrauchsrelevanter Produkte - ErP).
Heißt das, dass der Verbraucher ab 01. September 2009 überhaupt keine Glühlampen mehr kaufen darf/kann?
Frage
Heißt das, dass der Verbraucher ab 01. September 2009 überhaupt keine Glühlampen mehr kaufen darf/kann?
Antwort
Die EU Richtlinie sieht einen schrittweisen Ausstieg vor. Seit dem 01. September 2009 dürfen keine mattierten Lampen, ausgenommen Lampen mit Energieeffizienzklasse A, sowie keine Glühlampen mit mehr als 80 Watt (also auch die in Deutschland gängigen 100 Watt Glühlampen) in den Handel gebracht werden. Für die Märkte in der EU bedeutete dies, dass ab dem 01. September 2009 Glühlampen mit einer Leistungsaufnahme von 80 Watt oder höher nur noch abverkauft werden durften. Zum 01. September 2011 wird nun auch die am häufigsten verwendete 60W Glühlampentype vom Markt genommen. Schließlich werden in 2012 alle Glühlampen mit einer Leistungsaufnahme bis herab zu 7 Watt unter das Verbot fallen und nach dem Abverkauf nicht mehr im Handel verfügbar sein. Ferner fallen auch einige Halogenlampen unter die Regulierung und werden in diesem Zeitraum ebenfalls aus den Regalen verbannt.
Weiterhin verfügbar sind jedoch Speziallampen für besondere Anwendungen (beispielsweise für Backofen), diese müssen aber entsprechend gekennzeichnet werden.
Mir gefällt das kalte Licht der Energiesparlampen ((Kompaktleuchtstofflampen) nicht, was kann ich tun?
Frage
Mir gefällt das kalte Licht der Energiesparlampen (Kompaktleuchtstofflampen) nicht, was kann ich tun?
Antwort
Der Verbraucher kann zu Halogenlampen mit ihrem warmen Licht greifen. Aber auch bei den Energiesparlampen hat sich immens viel getan. Es gibt sie mittlerweile in ganz vielen Formen, die kaum mehr von der Glühlampe zu unterscheiden sind. Interessanterweise favorisieren die Verbraucher weltweit gänzlich unterschiedliche Formen. Das gilt auch für die Lichtqualität. Während hierzulande wärmere Lichtfarben bevorzugt werden, sind in den Ländern Südeuropas und Asiens mit ihrem wärmeren Klima kühlere Lichtfarben zwischen 4000 und 6000 Kelvin die Favoriten. Denn wie warm oder kalt das Licht ist, hängt von der Farbtemperatur ab. Und die wird in Kelvin gemessen. Die Farbtemperatur der vertrauten warmweißen Glühlampe liegt zwischen 2500 und 2750 Kelvin. OSRAM bietet schon seit einiger Zeit Kompaktleuchtstofflampen mit "Warm Comfort Light" an. Die Farbtemperatur beträgt bei diesem Lampen ebenfalls 2500 Kelvin und ist somit fast nicht mehr vom gewohnten Glühlampenlicht zu unterscheiden. Dadurch muss der Anwender nicht auf eine behagliche Wohnatmosphäre verzichten, wenn er zu einer Kompaktleuchtstofflampe greift. Verbraucher sollten bei der Wahl der Lichtfarbe auch darauf achten, dass in einem Wohnraum nur eine Lichtfarbe vorherrscht. Zu schnell beeinflusst das ggf. kaltweiße Licht der einen Lampe auch das warmweiße Licht einer anderen Lampe und vermittelt so insgesamt einen kühleren Eindruck als gewünscht. OSRAM empfiehlt dem Verbraucher hier, die Informationen auf der Verpackung genau zu studieren und zu Qualitätsprodukten zu greifen. Denn nur bei diesen stimmen auch Verpackungsinformation und tatsächliche Leistung wirklich überein.
Sind LED-Lampen schon eine Alternative?
Frage
Sind LED-Lampen schon eine Alternative?
Antwort
Dank des innovativen OSRAM Produktsortiments können LED-Lampen bereits in vielen unterschiedlichen Bereichen klassische Glühlampen substituieren. Zum Beispiel ist es nun schon möglich herkömmliche Glühlampen bis 60 Watt durch OSRAM LED-Lampen zu ersetzen – ganz einfach im 1:1-Austausch. Und in puncto Stimmungsbeleuchtung erlaubt OSRAM mit vielen farbigen oder farbwechselnden LED-Lampen nahezu unendlichen kreativen Freiraum. Abgerundet wird das innovative LED-Sortiment mit Speziallampen für Haushalt und professionelle Anwendungen.
OSRAM LED-Lampen bieten mit ihrer hervorragenden Qualität auch eine ganze Menge handfester Vorteile. In Sachen Haltbarkeit und Lichtqualität, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit weisen LED-Lampen aus dem Hause OSRAM weit in die Zukunft:
- keine UV- oder nahe Infrarotstrahlung
- mindestens 80 % Energieersparnis gegenüber einer vergleichbaren herkömmlichen Glühlampe
- bis zu 25 Jahre Lebensdauer und mehr
- geringe Wärmeentwicklung
- mit dem Einschalten sofort 100 % Licht
- bis zu 100 000 Schaltzyklen und mehr
- weißes Licht mit guter Farbwiedergabe
- glühlampenähnliche Lichtfarbe Warm White
- stoß- und vibrationsfest
- in vielen Formen und mit unterschiedlichen Sockeln für einfachen 1:1-Austausch
- mindestens 80 % weniger CO2 -Emission gegenüber vergleichbaren herkömmlichen Glühlampen
- hervorragende Ökobilanz dank niedrigem Energieaufwand in der Produktion und niedrigem Energieverbrauch im Betrieb
- quecksilberfrei
- weniger Müll und geringerer Ressourcenverbrauch dank extrem langer Lebensdauer
- kein Systemwechsel nötig dank 1:1-Austausch
Was hat die Umwelt konkret davon?
Frage
Was hat die Umwelt konkret davon?
Antwort
Weltweit kann über 1/3 des Stroms für Beleuchtung eingespart werden. Die Einsparung von über 900 Milliarden kWh Strom führt zu einer Reduzierung der globalen Emissionen von mehr als 450 Millionen Tonnen CO2.
Was wird mit dieser EU-Richtlinie genau geregelt?
Frage
Was wird mit dieser EU-Richtlinie genau geregelt?
Antwort
Diese neue EU Richtlinie setzt Mindestanforderungen für die Haushaltsbeleuchtung fest. Diese führen dazu, dass seit dem 01. September 2009 besonders energieintensive Lampen für die Nutzung in privaten Haushalten in der EU nicht mehr in den Verkehr gebracht werden dürfen. Damit wird der Klimaschutz in der EU gefördert. Der Ausstieg erfolgt dabei schrittweise bis 2012. Die EU-Richtlinie definiert genau, welche Lampen ab wann nicht mehr in den Verkehr gebracht werden dürfen. Das betrifft vor allem die traditionelle Glühlampe. So gibt es seit dem 01. September 2009 keine mattierten Lampen mehr, außer sie entsprechen der Energieeffizienzklasse A. Nach der 100 Watt Glühlampe wurden inzwischen auch die 75 Watt Glühlampen verboten und am 01. September 2011 folgt die 60 Watt Glühlampe. Auch wurden und werden nach und nach auch einige Halogenglühlampen aus dem Markt genommen. Zudem legt diese Verordnung neue Verpackungs- und Qualitätsanforderungen zum Nutzen der Verbraucher fest.
Was ändert sich für den Verbraucher dadurch konkret?
Frage
Was ändert sich für den Verbraucher dadurch konkret?
Antwort
Nach und nach verschwinden die Glühlampenmodelle aus den Regalen, bis 2012 die letzte Glühlampe verboten wird. Dann sind in der EU alle Glühlampen mit einer Leistungsaufnahme bis herab zu 7 Watt nicht mehr erlaubt. Nur noch Glühlampen für spezielle Anwendungen (z.B. für Backofenbeleuchtung) sind dann noch einsetzbar. Alle mattierten Lampen mit einer schlechteren Energieeffizienzklasse als A sind bereits seit 2009 nicht mehr zugelassen. Aber kein Verbraucher muss besorgt sein, dass es für seine Leuchte keine passende Lampe mehr gibt und bei ihm zu Hause das Licht ausgeht. OSRAM bietet schon heute verschiedene energiesparende Lampentechnologien für jeden Einsatzzweck, jeden Sockel und jede Wattage an. Die Alternativen sind Energiesparlampen (Kompaktleuchtstofflampen) und Halogenlampen sowie LED-Produkte. Übrigens: Natürlich dürfen Sie die Glühlampen, die Sie zu Hause bereits benutzen, weiterhin verwenden. Lediglich der Verkauf dieser Glühlampen innerhalb der EU ist nicht mehr gestattet. Wenn Sie also eine neue Lampe kaufen müssen, sollten Sie gleich auf ein Energiesparmodell eines Qualitätsherstellers zurückgreifen. Denn dann können Sie sofort mit dem Energiesparen beginnen, da sich alle Energiesparmodelle über die Lebensdauer hinweg rechnen. Außerdem leisten Sie einen aktiven Beitrag zum Schutz unserer Umwelt.
Wie finden Verbraucher denn jetzt die richtige Lampe?
Frage
Wie finden Verbraucher denn jetzt die richtige Lampe?
Antwort
Beim Kauf einer neuen Lichtquelle, also einer Halogen-, Kompaktleuchtstoff- oder LED-Lampe sollte sich der Verbraucher fragen:
- Wofür möchte ich meine Lampe einsetzen?
- Welche Art von Lichtquellen möchte ich? Soll es eine punktuelle oder flächige Lichtquelle sein?
- Wie viel Energie möchte ich einsparen?
- Wie sieht meine Leuchte aus?
- Wie soll die Lichtfarbe aussehen? Möchte ich eine Lampe, die 1:1 das Licht der Glühlampe wiedergibt?
Sobald der Verbraucher diese Fragen beantwortet hat, greift er zu dem für ihn passenden Leuchtmittel. Hier bieten die Verpackungen der Hersteller eine gute Orientierung. So hilft beispielsweise OSRAM seinen Kunden durch unterschiedliche Farben für unterschiedliche Technologien und durch eine grüne Kennzeichnung von energieeffizienten Produkten bei der Kaufentscheidung.
Wie rechnet sich die Anschaffung für den Verbraucher - energieeffiziente Lampen sind doch viel teurer?
Frage
Wie rechnet sich die Anschaffung für den Verbraucher - energieeffiziente Lampen sind doch viel teurer?
Antwort
Das stimmt nur, wenn man alleine die Anschaffungskosten betrachtet. Über die gesamte Lebensdauer ersparen energieeffiziente Lampenmodelle richtig Geld. Es stimmt, dass eine Energiesparlampe (Kompaktleuchtstofflampe), eine vergleichbare Halogen- oder eine LED-Lampe in der Erstanschaffung im Vergleich zur Glühlampe teurer ist. Davon sollte man sich jedoch auf keinen Fall abschrecken lassen. Über ihre Lebenszeit hinweg rechnen sich energieeffiziente Lampen aufgrund ihres deutlich niederen Stromverbrauchs. Eine Glühlampe mit 100 Watt kostet knapp einen Euro, eine von der Leuchtkraft vergleichbare Energiesparlampe (20 Watt) sieben Euro. Energiesparlampen leuchten bis zu 15000 Stunden, eine Glühlampe nur 1000 Stunden. In diesem Fall müssten also fünfzehn Glühlampen gekauft werden, um die Lebensdauer einer einzigen Energiesparlampe zu erreichen. Zusätzlich spart die Energiesparlampe über die gesamte Laufzeit rund 252,-- Euro Strom. Deshalb rechnet sich eine 20 Watt Energiesparlampe bereits nach einem Jahr.
Wie sieht es mit Halogenlampen aus, sind die auch ab 01. September 2009 verboten?
Frage
Wie sieht es mit Halogenlampen aus, sind die auch ab 01. September 2009 verboten?
Antwort
Nein, Halogenlampen sind ab dem 01.September 2009 nicht generell verboten. Ausgenommen von der EU-Richtlinie sind alle Niedervolt-Halogenreflektorlampen. Hingegen werden Halogenlampen, die dem Energielevel D entsprechen, ähnlich der Glühlampe entsprechend ihrer Watt- und Lumenzahlen von 2009 bis 2012 Schritt für Schritt aussortiert. OSRAM hat für diesen Fall jedoch vorgesorgt und bietet dem Verbraucher klassische Halogenlampen der Energieeffizienzklasse C an. Diese Lampen heißen HALOGEN ECO und bieten warmweißes klassisches Licht, sowie eine doppelte Lebensdauer im Vergleich zu herkömmlichen Glühlampen und sind 100% dimmbar. Natürlich gibt es die HALOGEN ECO in allen Formen und Wattstufen.
Wofür soll das gut sein?
Frage
Wofür soll das gut sein?
Antwort
Diese neue EU-Richtlinie gehört zu einem Maßnahmenpaket der EU, mit dem der Energieverbrauch durch elektrische Geräte stark gesenkt werden soll. In erster Linie schützt diese Richtlinie die Umwelt, indem sie CO2-Emissionen reduziert. Aber auch der Geldbeutel der Konsumenten profitiert davon. Herkömmliche Glühlampen sind wahre Stromfresser. Nur 5% der Energie, die sie verbrauchen, verwenden sie, um Licht zu erzeugen. Die restlichen 95% der Energie setzen Glühlampen hauptsächlich in Wärme um. Bereits seit 1985 gibt es Energiesparlampen (=Kompaktleuchtstofflampen), die im Vergleich zur Glühlampe bis zu 80% Energie und damit CO2 einsparen. Das Sparpotential ist also enorm. Und was weniger Energie verbraucht, spart auch Geld.
