Neue EU-Richtlinie: Abschied von der Glühlampe

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Die Richtlinie für die Nutzung von energieverbrauchenden Produkten (EuP) zeigt, wohin es in Zukunft geht

Im Blickpunkt der Richtlinie für Nutzung energiesparender Produkte steht der
Energieverbrauch während des gesamten Produkt-Lebenszyklus. Für den Bereich Haushaltsbeleuchtung ist ab 2009 ein schrittweises Ausphasen weniger effizienter Leuchtmittel vorgesehen. OSRAM bietet bereits heute innovative, effiziente Technologien und ein breites Sortiment an energiesparenden Alternativen zu herkömmlichen Lampen.

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Diese Produkte ersetzen die herkömmliche Glühlampe

Energiesparende Halogenlampen sparen bis zu 30 Prozent Energie, Kompaktleuchtstofflampen und LED bis zu 80 Prozent. Nachdem energieeffiziente Lampen mit weniger Strom dieselbe Lichtleistung erreichen wie ihre frühere Glühlampe, sollten Sie auf die neuen Wattzahlen achten.

 
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Produkte, die langfristig verboten werden

2009

01.09.2009

  • Klare Lampen: Mindestanforderung Energieklasse C für Lampen ≥ 950 lm, Klasse E für sonstige Lampen (z. B. ausphasen von GLS ≥ 100 W)
  • Bei nicht-klaren Lampen: Mindestanforderung Energieklasse A für alle Lampen (z. Zt. teilw. CFLi und LED)
  • Anforderungen für neue Produktinformationen auf den Verpackungen
  • Neue erforderliche technische Spezifikationen pro Technologie

2010

01.09.2010

  • Klare Lampen: Mindestanforderung Energieklasse C für Lampen ≥ 725 Im (z. B. ausphasen von GLS ≥ 75 W)

2011

01.09.2011

  • Klare Lampen: Mindestanforderung Energieklasse C für Lampen ≥ 450 Im (z. B. ausphasen von GLS ≥ 60 W)

2012

01.09.2012

  • Klare Lampen: Mindestanforderung Energieklasse C für Lampen ≥ 60 Im (z. B. ausphasen von GLS ≥ 7 W)

2013

01.09.2013

  • Gesteigerte Anforderungen an die technischen Spezifikationen, definiert in 2009
  • Ausphasen von Lampen mit Sockeln S14, S15 oder S19)

2014

01.09.2014

  • Review der Verordnung durch die EU-Kommision

2016

01.09.2016

  • Klare Lampen: Mindestanforderung Energieklasse B für alle Lampen außer die mit G9- und R7s-Sockeln (= ausphasen der heutigen Klasse C HALOGEN ENERGY SAVER)
  • Ausphasen von Lampen mit E14/E27/B22d/B15d Sockeln und Spannung ≤ 60 V

 

* durch Mindesteffizienzanforderungen
** Plug-in-Lampen müssen Super/Plus HPS Level entsprechen; nahezu alle Plug-in/Retrofit-Lampen werden verboten
Informationen basierend auf dem Stand von Dezember 2008, Daten können von der endgültigen EU-Verordnung abweichen.

Definition Ausphasung

Ausphasung bedeutet, dass die betroffenen Produktgruppen nicht mehr auf den Markt der Europäischen Union gebracht werden dürfen. Betroffen ist nur das erstmalige In-Verkehr-Bringen.
Bestände bei Leuchtenhersteller, Großhandel und Endkunde sind selbstverständlich nicht betroffen und dürfen weiterhin abverkauft und verwendet werden, da diese sich ja bereits auf dem Markt befinden und die Verwendung von den Maßnahmen nicht betroffen ist.

Wann wechseln ?

Die neue EU-Richtlinie bedeutet nicht, dass zuhause keine Glühlampen mehr eingesetzt werden dürfen. Sie regelt ausschließlich den Verkauf im Handel. Wer also zuhause noch Glühlampen im Einsatz hat, muss diese nicht ab 01. September 2009 ersetzen – auch wenn es sich lohnen würde. Zwar sind energieeffiziente Produkte in der Anschaffung teurer, amortisieren sich allerdings in den meisten Fällen schon nach rund einem Jahr durch die deutlich geringeren Energiekosten.

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