Neue EU-Richtlinie: Abschied von der Glühlampe

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Die Richtlinie für die Nutzung von energieverbrauchenden Produkten (ErP) zeigt, wohin es in Zukunft geht

Im Blickpunkt der Richtlinie für Nutzung energiesparender Produkte steht der
Energieverbrauch während des gesamten Produkt-Lebenszyklus. Für den Bereich Haushaltsbeleuchtung wurde ab 2009 ein schrittweises Ausphasen weniger effizienter Leuchtmittel vorgesehen. OSRAM bietet bereits heute innovative, effiziente Technologien und ein breites Sortiment an energiesparenden Alternativen zu herkömmlichen Lampen.

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Diese Produkte ersetzen die herkömmliche Glühlampe

Es gibt drei Lampentechnologien, die als direkter Ersatz für die Glühlampe verwendet werden können.
Halogenlampen HALOGEN ECO sind effizienter aufgrund der geringeren Leistungsaufnahme als herkömmliche Glühlampen  und haben eine bis zu zweifache Lebensdauer.
Kompaktleuchtstofflampen (CFLi) und LED-Lampen sparen sogar bis zu 80% Energie und haben zusätzlich noch eine extrem lange Lebensdauer.

 
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Produkte, die langfristig verboten werden*

2009

01.09.2009

  • Klare Lampen: Mindestanforderung an Effizienz ist Energieklasse C für Lampen ≥ 950 lm (d.h. ausphasen von Glühlampen > 100W)
    für sonstige klare Lampen ist Energieklasse E ausreichend .
  • Bei nicht-klaren (mattierten) Lampen: Mindestanforderung ist Energieklasse A für alle Lampen (d.h. ausphasen aller mattierten Glüh- und Halogenglühlampen). Vorgabe wird derzeit nur von Energiesparlampen (CFLi) und LED-Lampen erfüllt.
  • Anforderungen für neue Produktinformationen auf den Verpackungen
  • Neue erforderliche technische Spezifikationen pro Technologie

2010

01.09.2010

  • Klare Lampen: Mindestanforderung Energieklasse C für Lampen ≥ 725 Im (z. B. ausphasen von GLS ≥ 75 W)

2011

01.09.2011

  • Klare Lampen: Mindestanforderung Energieklasse C für Lampen ≥ 450 Im (z. B. ausphasen von GLS ≥ 60 W)

2012

01.09.2012

  • Klare Lampen: Mindestanforderung Energieklasse C für Lampen ≥ 60 Im (z. B. ausphasen von GLS ≥ 7 W)

2013

01.09.2013

  • Gesteigerte Anforderungen an die technischen Spezifikationen, definiert in 2009
  • Ausphasen von Lampen mit Sockeln S14, S15 oder S19)

2014

01.09.2014

  • Review der Verordnung durch die EU-Kommision

2016

01.09.2016

  • Klare Lampen: Mindestanforderung an Effizienz wird von Energieklasse C auf B erhöht. Erhöhte Anforderung gilt nicht für Lampen mit G9- oder R7s-Sockel.
  • Ausphasen von Lampen mit E14/E27/B22d/B15d Sockeln und Spannung ≤ 60 V

 

* durch Mindesteffizienzanforderungen
Informationen basierend auf dem Stand von 2010, Daten können von der endgültigen EU-Verordnung abweichen.

Definition Ausphasung

Ausphasung bedeutet, dass die betroffenen Produktgruppen nicht mehr auf den Markt der Europäischen Union gebracht werden dürfen. Betroffen ist nur das erstmalige In-Verkehr-Bringen.
Bestände bei Leuchtenhersteller, Großhandel und Endkunde sind selbstverständlich nicht betroffen und dürfen weiterhin abverkauft und verwendet werden, da diese sich ja bereits auf dem Markt befinden und die Verwendung von den Maßnahmen nicht betroffen ist.

Änderungen bei Produktnamen und Verpackung

Die EU-Richtlinie schreibt zusätzlich vor, dass der Begriff “Energiesparend oder Energy-saving" nur für Produkte verwendet werden darf, welche die Energieklasse A erreichen. Weitere Informationen wie z. B. Leistungsaufnahme, Energieklasse, Lichtfarbe etc. werden nun auch einfach durch Piktogramme auf der Verpackung dargestellt. Die Richtlinie definiert auch Mindestanforderungen an die Lampenqualität – zum Vorteil des Kunden.

Wann wechseln ?

Die neue EU-Richtlinie bedeutet nicht, dass zuhause keine Glühlampen mehr eingesetzt werden dürfen. Sie regelt ausschließlich den Verkauf im Handel. Wer also zuhause noch Glühlampen im Einsatz hat, muss diese nicht ersetzen – auch wenn es sich lohnen würde. Zwar sind energieeffiziente Produkte in der Anschaffung teurer, amortisieren sich allerdings in den meisten Fällen schon nach rund einem Jahr durch die deutlich geringeren Energiekosten.